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Weshalb sich die Förderung von Fahrgemeinschaften für Arbeitgeber lohnt

Es gibt eine Reihe guter Gründe, weshalb die Bildung von Fahrgemeinschaften von Arbeitgebern gefördert werden sollte. Die 4 wesentlichen Gründe sind, dass Fahrgemeinschaften

  • einen aktiven Beitrag zur Nachhaltigkeit leisten und die Umwelt schonen,
  • die Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern fördern,
  • das Image des Arbeitgebers stärken und
  • Kosten reduzieren.

Grund 1: Fahrgemeinschaften leisten einen aktiven Beitrag zur Nachhaltigkeit und schonen die Umwelt

Die Förderung von Fahrgemeinschaften ist ein aktiver Beitrag zur Nachhaltigkeit eines Arbeitgebers. Fahrgemeinschaften sind ein erprobtes und einfaches Mittel, um das Verkehrsaufkommen zu reduzieren.

Wenn Plätze in einem Pkw effektiv durch Mitfahrer*innen genutzt werden, bedeutet dies nicht nur weniger Verkehr, sondern auch weniger verkehrsbedingte Umweltemissionen. Durch weniger Verkehr, und eine Reduzierung der Nutzung fossiler Brennstoffe, können

  • Lärmemissionen
  • der CO2-Ausstoß
  • die Feinstaubbelastung und
  • Flächeninanspruchnahme

vermindert werden. Mit einem Engagement für Fahrgemeinschaften leisten Arbeitgeber einen nachhaltigen Beitrag und übernehmen Verantwortung gegenüber Umwelt und Gesellschaft.

Grund 2: Fahrgemeinschaften fördern die Motivation und Zufriedenheit von Mitarbeitern

Viele Untersuchungen zeigen, dass Fahrgemeinschaften die Motivation und Zufriedenheit der Mitarbeiter*innen steigern. Pendler*innen, die Fahrgemeinschaften nutzen, kommen entspannter und leistungsfähiger zur Arbeit, daher sind sie motivierter und auch weniger krank. Eine der Hauptursachen ist, dass wir den Arbeitsweg als angenehmer empfinden. Die Belastung, die alleinfahrende Mitarbeiter durch Stress haben, schlägt sich hingegen negativ auf die Gesundheit und das eigene Wohlbefinden aus.

Hinzu kommt, dass Pendler*innen, die mit einer Fahrgemeinschaft zur Arbeit kommen, ein deutlich verringertes Unfallrisiko haben. Denn wer gemeinsam fährt, übernimmt Verantwortung. Passiert dennoch etwas, sind alle Insassen unfallversichert.

Zudem lernen sich gemeinsam fahrende Mitarbeiter*innen persönlich kennen und bauen eine soziale Bindung zueinander auf. Es werden soziale Kontakte geknüpft, über die Arbeitsorganisation und -inhalte gesprochen und Ideen und Informationen ausgetauscht – das stärkt das soziale Netzwerk beim Arbeitgeber.

Grund 3: Fahrgemeinschaften stärken das Image des Arbeitsgebers

Im Werben um Fachkräfte rückt zunehmend der Mensch mit individuellen Bedürfnissen in den Mittelpunkt. Arbeitgeber müssen mehr investieren, um von potentiellen Mitarbeiter*innen auf dem Arbeitsmarkt wahrgenommen zu werden und die Bindung bestehender Mitarbeiter*innen zu stärken. Zusatzleistungen, die sich an den Bedürfnissen der Mitarbeiter*innen orientieren, stärken das Image eines Arbeitgebers.

Die Bildung von Fahrgemeinschaften als Arbeitgeber aktiv zu fördern, orientiert sich an den Mobilitätsbedürfnissen der Mitarbeiter. Sie sind eine Möglichkeit, den Weg zur Arbeit flexibler und entspannter zu absolvieren. Die Förderung von Fahrgemeinschaften kann in Kombination mit einer Mobilitätsgarantie und als Baustein eines betrieblichen Mobilitätsmanagements, die Attraktivität als Arbeitgeber erhöhen.

Grund 4: Fahrgemeinschaften reduzieren Kosten

Sowohl in Stadtzentren großer Städte, als auch in kleineren Gemeinden ist es für Arbeitgeber kostenintensiv, Stellplätze für Mitarbeiter*innen zur Verfügung zu stellen. Fahrgemeinschaften können helfen, diese Kosten gering zu halten.

Fahrgemeinschaften reduzieren nicht nur die Zahl der Pkw auf den öffentlichen Straßen, sondern auch auf arbeitgebereigenen Stellplatzanlagen. Jeder Pkw benötigt ca. 10 m2 Parkfläche. Mehr Fahrgemeinschaften bedeuten auch weniger benötigte Parkfläche und beugen so einen Stellplatzmangel oder -defizit vor.

Der neu hinzugewonnene Freiraum kann Kund*innen zur Verfügung gestellt oder für Erweiterungen – z.B. für Verkaufsflächen – genutzt werden. Die Fläche kann so aufgewertet und effizienter genutzt werden. Eine effizientere Nutzung des Parkraums hat schon vielen Arbeitgebern bundesweit jährliche Einsparungen im sechsstelligen Bereich gebracht.