Arbeitgeber
Fahrgemeinschaften als Arbeitgeber fördern
Fahrgemeinschaften im Berufsverkehr tragen erheblich zur Reduzierung von Lärmemissionen, CO2-Ausstoß, Feinstaubbelastung und Flächenbedarf bei. Dennoch entstehen die meisten Fahrgemeinschaften bisher oft zufällig oder werden durch persönliche Initiativen organisiert, etwa über schwarze Bretter oder Mitfahrbörsen im Intranet.
Als Arbeitgeber haben Sie die Möglichkeit, aktiv zur Bildung von Fahrgemeinschaften beizutragen. Durch die Schaffung günstiger Rahmenbedingungen lassen sich Fahrgemeinschaften in Ihrem Betrieb gezielt unterstützen und fördern. Sie können selbst Initiativen ergreifen – zum Beispiel durch die Einrichtung betriebsinterner oder übergreifender Mitfahrbörsen.
Ein wichtiger Erfolgsfaktor ist es, Maßnahmen zur Fahrgemeinschaftsförderung in ein betriebliches Mobilitätsmanagement zu integrieren. Weitere Informationen sowie Ihren Weg zu einem betrieblichen Mobilitätsmanagement finden Sie in unserem kostenfreien Beratungsprogramm Besser zur Arbeit.
Erfahren Sie, wie Sie durch die Förderung von Fahrgemeinschaften als Betrieb profitieren.
Sie benötigen Tipps, wie Sie Fahrgemeinschaften fördern können? Wir haben die besten Fördermöglichkeiten für Sie zusammengestellt.
Fact: In Deutschland verursachen Pendelnde im motorisierten Individualverkehr täglich rund 64.500 Tonnen CO₂. Das entspricht im Durchschnitt 4,96 kg CO₂ pro Mitarbeitendem und Arbeitstag. Arbeitgeber, die Fahrgemeinschaften fördern, können diesen Anteil an ihren indirekten Emissionen deutlich senken.
Umweltbundesamt (TREMOD-Daten, 2023)